Winterreifenpflicht
Neues Gesetz, unklare Rechtslage

Alle reden davon, niemand weiß Genaues: In der Ergänzung des Paragraphen 2 Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) soll es ab 1. Juni 2006 heißen: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.“ Offen ist dabei, wie Gerichte und Versicherungen die Begriffe anzupassen und geeignet interpretieren werden. Welche Konsequenzen die Gesetzesnovelle für den einzelnen Autofahrer in konkreten Situationen hat, wird vermutlich erst durch einige Grundsatzurteile im nächsten Winter geklärt werden können.
Der ADAC schreibt: „Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen.“ und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.
Goodyear empfiehlt - unabhängig von der juristischen Großwetterlage - für den Winter seine breite Palette uneingeschränkt wintertauglicher Reifen:
- Ausrüstung ist an Winterverhältnisse anzupassen
- Insbesondere: Geeignete Bereifung




