Mehr Sicherheit für Ihre Reifen?
Wir bieten Ihnen unseren Reifenschutzbrief (RFB)
Quick Reifenversicherung - Ihre Sicherheit.
Quick Reifenversicherung bietet Ihnen Sicherheit für Ihre Reifen.
Immer wieder kommen Reifenverletzungen vor besonders ärgerlich ist es, wenn die Reifen neu sind und Schaden nehmen.
Die Quick Reifenversicherung ersetzt Ihnen in Schadensfällen Ihre Reifen, damit Sie immer und ohne Reifenprobleme eine allzeit gute Fahrt genießenkönnen.
Beim Kauf von Neureifen können Sie den Reifenschutzbrief für 12 Monate erwerben.

Die Quick Reifenversicherung hilft Ihnen in folgenden Fällen:
- Reifenschäden durch eingefahrene Nägel oder andere spitze Gegenstände
- Vandalismus, also die mutwillige Beschädigung der Reifen durch Dritte
- Erkennbare Reifenschäden durch Bordsteinkantenaufprall
- Diebstahl
Ab € 1,50 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Reifen, über eine Laufzeit von einem Jahr, können Sie als Verbraucher den umfassenden Schutz genießen.
Die Kosten für die Quick Reifenversicherung sind abhängig vom Geschwindigkeitsindex Ihres gekauften Reifens:
- N / M / Q / R / S / T = € 1,50
- H / V = € 2,50
- W / Y / Z = € 3,50
Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten Reifens und die Profiltiefe zum Schadenszeitpunkt sind die Erstattungsgrundlage.
Die Quick Reifenversicherung erhalten Sie bei allen teilnehmenden Quick-Reifendiscountern (Quick-Partner), beim Kauf von Neureifen.
Fragen zur Quick Reifenversicherung? Hotline 02 21-97 666 573
Quick Reifenversicherung
§ 1 Inhalt der Quick Reifenversicherung
Die Quick Reifenversicherung beinhaltet die Reparatur bzw., wenn eine solche nicht fachgerecht möglich ist, die Vergütung des Zeitwertes der Reifen bei Neukauf eines Reifens gemäß der nachfolgenden Bestimmungen.
§ 2 Anwendung des Reifenschutzbriefes
Die Quick Reifenversicherung greift in folgenden Fällen ein:
- Reifenschäden durch eingefahrene Nägel oder andere spitze Gegenstände (Einfahrverletzungen)
- Die mutwillige Zerstörung der Reifen durch Dritte (Vandalismus)
- Reifenschäden durch Bordsteinkantenaufprall (Anfahrverletzungen)
- Diebstahl montierter Reifen vom Fahrzeug
Ein Anspruch aus der Quick Reifenversicherung kann nur bei dem Quick-Partner geltend gemacht werden, der die betreffenden Reifen zusammen mit der Quick Reifenversicherung verkauft hat. Zur Abwicklung des Anspruchs ist die Vorlage der Quick Reifenversicherung und die Originalrechnung erforderlich.
Greift die Quick Reifenversicherung ein, werden Schäden aufgrund von Einfahr-, Anfahrverletzungen und Vandalismus durch den Quick-Partner fachgerecht repariert.
Ist eine fachgerechte Reparatur des Reifens nicht möglich, wird der Zeitwert des beschädigten Reifens beim Kauf eines neuen Reifens auf den Kaufpreis angerechnet, wenn dieser neue Reifen bei dem Quick-Partner, bei dem die Quick Reifenversicherung abgeschlossen wurde, gekauft wird (Vergütung).
Die Kosten für eine erforderliche Montage und das Auswuchten werden vom Kunden getragen.
Der Zeitwert wird von dem Quick-Partner anhand folgender Tabelle ermittelt:
| Restprofiltiefe in mm | Unter 3 | 3-3,9 | 4-4,9 | 5-5,9 | 6-6,9 | 7-7,9 | ab 8 | |
| Vergütungsanspruch | 0 % | 10 % | 20 % | 40 % | 60 % | 80 % | 100 % | |
| des jeweiligen Basiswertes | ||||||||
Basiswert ist der ursprüngliche Kaufpreis des Reifens ohne Felge. Die Ermittlung der Restprofiltiefe erfolgt durch die fachgerechte Messung durch den Quick-Partner.
Im Falle des Diebstahls eines oder mehrerer Reifen vom Fahrzeug, erfolgt eine Vergütung in Höhe des Neupreises der gestohlenen Reifen, höchstens jedoch in Höhe von € 153,- gesamt.
Der Vergütungsanspruch entsteht im Fall des Diebstahls oder des Vandalismus nur, wenn der Kunde den Fall bei der Polizei anzeigt und eine Kopie dieser Anzeige zusammen mit dem Reifenschutzbrief und der signierten Kopie der Reifenschutzbriefrechnung vor der Abwicklung vorlegt.
Im Falle der Vergütung eines Reifens geht das Eigentum an dem vergüteten Reifen auf den Quick-Partner über.
§ 3 Erwerb der Quick Reifenversicherung
Der Erwerb der Quick Reifenversicherung ist nur zusammen mit dem Kauf von Neureifen für PKW, Offroad- oder LLKW-Fahrzeuge (LLKW bis einschließlich 16 Zoll) unter 2,8 t möglich. Ein alleiniger Erwerb der Quick Reifenversicherung ist ausgeschlossen. Die Quick Reifenversicherung ist ausschließlich für Reifen, die auf pivat genutzten Fahrzeugen montiert werden, erhältlich. Der Kunde erwirbt die Quick Reifenversicherung für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Preis beträgt je nach angegebenen Geschwindigkeits-Index zwischen € 1,50 und € 3,50 pro geschütztem
Reifen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Quick Reifenversicherung ist fahrzeuggebunden und nur gemeinsam mit dem Fahrzeug übertragbar. Sie ist nur wirksam, wenn das Quick Reifenversicherung-Formular vollständig ausgefüllt und die entsprechende Rechnung, die als Kaufpositionen sowohl die geschützten Reifen als auch die Quick Reifenversicherung enthält, im Original an den Kunden übergeben worden ist.
§ 4 Ausschluss der Quick Reifenversicherung
Die Quick Reifenversicherung greift insbesondere nicht ein bei:
- Normaler Abnutzung oder übermäßigem Verschleiß
- Reifenschäden durch falsche Fahrwerkseinstellung
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Fabrikationsfehlern
Die Quick Reifenversicherung greift weiterhin nicht ein, wenn die Beschädigung des Reifens durch den Kunden, ihm nahestehende Personen (insbesondere Angehörige, nichtehelicher Lebenspartner) oder anderen Personen, denen er das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 5 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zum Zweck der Verwaltung der Quick Reifenversicherung erhoben, gespeichert, übermittelt und verwertet




